Vorgehen Bei allen Patienten standardmässig
Fernvisus sc Fernvisus cc Motilität und Erfragen von Doppelbilder Apparative Untersuchung der Aussengrenzen des Gesichtsfeld (kinetisches GF) Ophthalmologische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitten Bei Verdacht auf Einschränkungen
Apparative Untersuchung des zentralen Gesichtsfeldes (Glaukom G2) nur bei bestehendem Glaukom Netzhautatrophien (AMD mit GA) Apparative Untersuchung des Dämmerungs- und Kontrastsehen, beianamnestischer Auffälligkeit Führerausweiskategorien 1. Gruppe Kategorie A und B Unterkategorien A1 und B1 Spezialkatgorien F, G und M Unterkategorien D1, falls Beschränkung auf 3.5 t 2. Gruppe Kategorie C und D Unterkategrorie C1 und D1 Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport BPT Verkehrsexperten Abweichung von den medizinischen Mindestanforderungen -> Arzt Stufe 4
Führerausweis mit Beschränkungen (z. B. Rayon) -> Arzt Stufe 4
Ärztliches Melderecht bei Verdacht auf fehlende Fahreignung (ohne Verletzung des ärztlichen Berufsgeheimnis)
Ärztliche Aufklärungspflicht
Mindestanforderungen Fernvisus Beleuchtung und Abstand zur Visustafel muss standardisiert sein Lesegeschwindigkeit soll 1 Sehzeichen pro Sekunde sein Visusstufe gilt als erfüllt wenn 60% einer Linie korrekt erkannt werden ( 3/5) 1. Gruppe: besseres Auge 0.5, schlechteres Auge 0.2 besseres Auge 0.6, schlechters Auge < 0.2 2. Gruppe: besseres Auge 0.9 schlechters Auge 0.5 Gesichtsfeld Monokulare Gesichtsfeldprüfung mittels Konfrontationsmethode
ohne Verdacht auf Einschränkung Apparative Gesichtsfeldprüfung monokular
Auffällig bei Konfrontationsmethode Vorbekannte Erkrankungen (Augenkranheiten, Gesichtsfelddefekte) Verdacht auf mögliche Gesichtsfelddefekte aufgrund der Verkehrsvorgeschichte (z.B. Unfall) Methode (TOP-Strategie ungeeignet)kinetische Perimetrie (Goldmann III/4e mit 5° pro Sekunde oder automatische) zur Prüfung der Aussengrenzen statische Perimetrie (Glaukom G2) für die zentralen 20° (1. Gruppe) 30° (2. Gruppe) Ungültig fallsFixationsverlus > 15% Falsch-negativ > 30% 1. GruppeMD (mittlerer Defekt) </= 10 dB (besseres Auge ist massgebend) Zentrale 10° überall >/= 10 dB Zentrale 10-20° maximal 3 Defekte < 10 dB davon maximal 2 benachbart 2. Gruppe (wie 1. Gruppe) nur:Zentrale 10-30° maximal 3 Defekte < 10 dB davon maximal 2 benachbart Gesichtsfeld peripher
1. Gruppe: horizontal 120°, Erweiterung nach rechts und links 50°, oben und unten 20° 2. Gruppe: horizontal 140°, Erweiterung nach rechts un dlinks 80° , oben und unten 30° Gesichtsfeld zentral
1. Gruppe: bis 20° normal (binokular) 2. Gruppe: bis 20° normal (monokular, bei beiden Augen) -> keine binokulare Kompensation Augenbeweglichkeit/Doppelbilder Muss aktiv erfragt werden, bei Verdacht -> augenärtzliche Untersuchung
1. Gruppe: keine einschränkende Doppelbilder 2. Gruppe: Normale Augenbeweglichkeit, keine Doppelbilder Doppelbildfreies Gebrauchsgescihtsfeld mit gerader Kopfhaltung (Maximal 10° Abweichung)
1. Gruppe: binokuläres zentrales doppelbildfreies Gebrauchsblickfeld von 20° 2. Gruppe: Doppelbilder nur in Extrempositionen zulässig. Ausnahmen für Inhabe (nicht Neubewerbern) Doppelbildfreies Gebrauchsblickfeld von 25° Aufblick, 40° Abblick, 30° Seitwärtsblick Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit (Gruppe 1 = 2) keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens keine wesentlich erhöhte Blendempflindlichkeit Bei Verdacht -> apparative Prüfung
Gruppe 1: 1:23 Gruppe 2 (ohne D, D1): 1:5 Kategorien D, D1: 1:2.7 Spezielle Aspekte
neu auftretender Einäugikeit (Schlechtes Auge < 0.2) -> 4 Monate Fahrkarenz -> danach Kontrollfahrt mit Verkehrsexperten neu aufgetretenen Doppelbilder -> Wartefrist von 3 Monaten Stereosehen/Farbsehen -> kein Kriterium Quellen: